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                      Die Stände
 Die 
                      Stände - Adel, Klerus, Städte und Gemeinden - hatten seit 
                      dem 14. Jahrhundert schon einen beträchtlichen Einfluss 
                      auf die Regierung des Herzogstums gewonnen. Im neuen Fürstentum 
                      konnten sie diese Stellung behaupten, zumal in den ersten 
                      Jahren die schon die Tatache der vormundschaftliche Regierung 
                      eine Ausweitung des Einflusses eher begünstige aks hinderte. 
                      Das Recht Steuern zu bewilligen was ihr "Königsrecht", und 
                      der Fürst war darauf angewiesen. Diese Position konnten 
                      die Stände auch über die habsburgische Besetzung (1546 - 
                      1552) und den Herrschaftswechsel auf Wolfgang von Zweibrücken 
                      (1556) hinaus bis zum Beginnn des 19. Jahrhunderts und zur 
                      Eingliederung in den bayerischen Flächenstaat bewahren. Neuburg 
                      ist damit nicht nur eines der wenigen Beispiele für eine 
                      ständische, selbständig dem Fürsten gegenübertretende Regierung 
                      am Beginn der Neuzeit, sondern auch für die mangelnde Durchsetzungskraft 
                      des fürstlichen Absolutismus im 17. und 18. Jahrhundert. 
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