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            | Die Goldene Bulle schrieb auch die Erzämter
                der vier weltlichen Kurfürsten
                fest:  |  
            | Erzmarschall | Das Amt des Erzmarschalls hatte der Kurfürst von Sachsen. Zur Ausübung dieses Amtes war vor dem Gebäude, in dem der Kaiser
                seinen Hof hielt, ein Hafer-Haufen aufzuschütten, der dem Pferd
                des Kurfürsten bis an die Brust reichte. Der Kurfürst sollte
                einen Becher und einen Stab halten, beide mit einem Gewicht von
                12 Mark Silber. Das Maß sollte er mit Hafer füllen und einem
                Diener reichen. Nachdem er dann seinen Stab in den Hafer gesteckt
                hatte, sollte er davonreiten, währen der Unter-Marschall von
                Pappenheim den restllichen Hafer verteilen sollte.
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            | Erzkämmerer | Das Amt des Erzkämmerers steht dem Markgrafen von Brandenburg
                zu.Der Erzkämmerer führt eine silberne Waschschüssel mit sich, 12
                Mark Silber schwer, die mit Wasser gefüllt ist, und ein schönes
                Handtuch. Das reicht er, nachdem er vom Pferd abgestiegen ist,
                dem Kaiser, der sich damit die Hände wäscht.
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            | Erztruchsess | Der Pfalzgraf bei Rhein ist Erztruchsess.Der Pfalzgraf hat vier Schüsseln, jede vier Mark Silber schwer,
                    in seinen Händen mit Speisen, die er dem Kaiser vorsetzt.
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            | Erzmundschenk | Der König von Böhmen ist Erzmundschenk.Der König von Böhmen führt als Erzmundschenk einen silbernen
                    Pokal von 12 Mark Silber Gewicht, der zugedeckt und mit Wasser
                    und
                Wein gemischt gefüllt ist. Diesen reicht er dem Kaiser zu trinken.
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            |  Als Kurfürst Friedrich II. von der
                Pfalz 1544 von Kaiser Karl V. das Privileg erhielt, den Reichsapfel
                im
                Wappen
                zu tragen, galt dieser Reichsapfel sehr bald schon als das Abzeichen
              der Truchsessenwürde. Folgerichtig galt er nach der Eroberung der
                Kurpfalz durch den Herzog von Bayern gemeisam mit der pfälzischen
                Kurwürde als Kriegsbeute und wurde ab 1628 von diesem geführt.
                Als 1648 die pfälzische Kur neu errichtet wurde, blieben 
                Reichsapfel und  Truchsessenamt bei Bayern, für die Pfalz wurde
                ein neues Erzschatzmeisteramt eingeführt.
 MIt der Ächtung des Bayernherzogs im Spanischen Erbfolgekrieg
              erhielt die Pfalz kurzzeitig den Reichsapfel wieder zurück, musste
              ihn aber 1714 im Frieden von Rastatt wieder an Bayern abgeben.
              Die Auseinandersetzungen darüber mit Bayern und um das Erzschatzmeisteramt
                mit dem Kurfürstentum Hannover zogen sich bis zum Abschluss des
                Wittelsbacher Hausvertrags von 1726 hin.  |  |