| Kurfürst
              Ludwig III. als Reichsvikar Als Reichsvikar
                  war Kurfürst Ludwig während des Konstanzer Konzils
                  (1414 - 18) auch Stellvertreter des Kaisers in der Leitung
                  des Konzils (Protector) und vollzog unter anderem auch das
                  Urteil gegen Jan Hus wegen Ketzerei.  
 Chronik
                      des Ulrich von Richental, Bl. 20:Die Hinrichtung des Hieronymus von Prag als Ketzer auf
                      dem Konzil von Konstanz unter der Leitung des Kurfürsten
                      Ludwig als Reichsvikar
 Hier wird Hieronymus von Prag, ein Anhänger der Lehre Hus', zum Scheiterhaufen
    geführt, um verbrannt zu werden. Der Verurteile trägt eine hohe Papiermütze
    mit der Aufschrift "Erisa archa" (Erzketzer), Knechte führen
    ihn zum Scheiterhaufen, der gerade aufgeschichtet wird. Der Kurfürst
    im Hintergrund ist an seiner Fahnenlanze zu erkennen.
 Kurfürst Ludwig war außerdem verantwortlich für die Gefangenschaft
    des abgesetztes Papstes Johannes (XXIII.), der 1415 - 1418 in der bei Mannheim
    gelegenen Zollburg Eichelsheim festgesetzt wurde.
 Chronik des
                  Ulrich von Richental, Exemplar St. GeorgenBad. Landesbibliothek Karlsruhe, Cod.
            St. Georgen (Pap. Germ.), Bl. 20
 Die Stellung der pfälzischen Kurfürsten als Reichsvikare, d.h. als Stellvertreter
      der Kaisers, war in der Reformationszeit auch ausschlaggebend für die vorsichtig-taktierende
      Haltung gegenüber der lutherischen Lehre. Persönlich der Reformation durchaus
      aufgeschlossen lehnten sowohl Ludwig V. (1508-1544) als auch Friedrich
      II. (1544 - 1556) eine offizielle Stellungnahme ab.          |