| Kurfürst Friedrich V. Leben1.2. Streit um die VormundschaftIm Jahre 1610 kehrte Friedrich nach Heidelberg zurück, 
                      da am 19. September 1610 sein Vater Friedrich IV. an den 
                      Folgen seines „ausschweifenden Lebenswandels“ gestorben 
                      war. Friedrich IV. war nur 36 Jahre alt geworden und sein 
                      früher Tod führte zu einem Konflikt mit der lutherischen 
                      Verwandtschaft der Pfalzgrafen von Pfalz-Neuburg. 
                     Nach den Bestimmungen der Goldenen Bulle von 1356 hätte 
                      die Vormundschaft über den noch minderjährigen Friedrich 
                      und die Administration der Kurpfalz dem nächsten männlichen 
                      Verwandten zugestanden. Dies war Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg. 
                      Vor seinem Tod hatte Friedrich IV. jedoch bereits den calvinistischen 
                      Pfalzgrafen von Zweibrücken Johann II. von Pfalz-Zweibrücken 
                      als Vormund und Kuradministrator bestimmt. 
                     Dementsprechend wurde Friedrich V. im Herbst 1610 von Johann 
                      II. in Heidelberg empfangen. Der fast zeitgleich eintreffende 
                      Wolfgang Wilhelm wurde aber nicht nach Heidelberg eingelassen. 
                      Das Resultat war ein heftiger Streit zwischen den verschiedenen 
                      Häusern. Da sich Kaiser Matthias nicht in den Streit einmischte 
                      und sogar 1613 dem immer noch minderjährigen Friedrich das 
                      Lehen erteilte, war 1614 mit der Volljährigkeit des Kurprinzen 
                      die Angelegenheit eigentlich erledigt. Dieser Streit sollte 
                      sich aber auf die weitere Zukunft der Kurpfalz noch gravierend 
                      auswirken, da die Münchner Linie der Wittelsbacher erneut 
                      ihre Ansprüche auf die Pfälzer Kurwürde anmeldete.
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