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 Die Machtverhältnisse in Deutschland
                sind in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor allem
                von zwei Kräften bestimmt: Kleinstaaterei und politische
                Reaktion.   Politisches Fundament der Kleinstaaterei ist der 1815 auf dem
                Wiener Kongreß gegründete Deutsche Bund, die lockere
                (und einzige) nationale Klammer um die 38, später 39 deutschen
                Einzelstaaten. Die innere Begründung für dieses System
                liegt nur zum Teil im Souveränitätsstreben der Fürsten,
                das eine Rückkehr zur verbindenden staatlichen Klammer verhinderte;
                ausschlaggebendwar vielmehr das auf diese Weise zu wahrende Gleichgewicht
                der Kräfte in Mitteleuropa, an dem sowohl Frankreich als
            auch England großes Interesse hatten.
             Dieser Deutsche Bund steht im Zeichen des Dualismus zwischen den
              Großmächten Österreich und Preußen, von denen Österreich
              traditionell denVorrang (und den Vorsitz im Bund) hat,	Preußen
              dagegen den (u.a. wirtschaftlich begründeten) Anspruch auf
              die Hegemonie anmeldet. Ausdruck dieses Dualismus ist u.a. die
              Gründung	des Deutschen Zollvereins unter preußischer
              Führung, dem Österreich nicht angehört. Die Fürsten
              des Deutschen Bundes	sind souverän, der Zweck des Bundes ist
              die Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands
              und der	Unabhängigkeit und Unabhängigkeit der einzelnen
              deutschen Staaten.	Kompetenzen hat der Bundestag (ein Gesandtenkongreß)
              nur über	die Bundeseinrichtungen selbst sowie über Krieg
            und Frieden.  Die politische Reaktion zeigt sich besonders in der Frage
              der	Verfassungen, die in der Wiener Bundesakte mit der Ankündigung
              von	landständischen Verfassungen auf dem niederst vertretbaren
              Niveau angegangen wurde. Es kam daher auch nur in Nassau und Sachsen-Weimar
              sowie in den vier	süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg,
              Baden und Hessen-Darmstadt	zu liberalen
              Verfassungen. Schon die	Wiener Schlußakte von 1820 verhinderte
              dann ein weiteres Ausgreifen	liberaler Verfassungen. Die reaktionäre
              Politik, als derenVertreter	schlechthin der österreichische
              Staatskanzler Metternich gilt, zeigt	sich auch in den Karlsbader
              Beschlüssen und	den anschließenden Demagogenverfolgungen
              mit der Unterdrückung	liberaler und nationaler Kräfte.
              Mit der politischen Reaktion eng	verknüpft ist das Fortdauern
              der gesellschaftlichen Restriktionen, wie	z.B. der feudalen Abhängigkeiten.
              Der politischen Reaktion in Österreich und Preußen steht
              jedoch in den süddeutschen Staaten eine relative freie liberale
            Diskussion in den Ständeversammlungen	gegenüber. |