| Die badische Verfassung von 1818 | ||
|  | Die badische Verfassung von 1818 gewährte dem Volk wesentliche liberale Freiheiten und erlaubte vor allem Debatten in der 2. Kammer der badischen Landstände in einer Freiheit, wie sie sonst selten anzutreffen waren. Aus diesem Grund geriet Baden bald in den Verdacht, revolutionäre - das hieß in der Sprache der Zeit "demokratische" oder "demagogische" - Umtriebe zu begünstigen. | |
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