| Nach der grundsätzlichen Einigung mit
                Preußen (Teplitzer Punktation, 1.8.1819) berief Metternich
                die Minister der "vertrauenswürdigsten" Staaten (Preußen,
                Hannover, Sachsen, beide Mecklenburg, Nassau, Bayern, Baden,
                Württemberg) zu einer Konferenz nach Karlsbad ein, wo die
                sog. "Karlsbader Beschlüsse" zur Erhaltung der inneren Sicherheit
                gefaßt wurden. In 4 Beschlüssen, die der Bundestag
                am 20. September 1819 formal billigte, wurde festgelegt:   - Säuberung der Universitäten von Professoren, die
                verderbliche oder die Grundlagen der bestehenden Staatseinrichtungen
                untergrabende Lehren verbreiten. Überwachung von Professoren
                und Studenten, Unterdrückung der Burschenschaften.
                - Einrichtung einer Vorzensur für
                Zeitungen, Zeitschriften und Druckwerke unter 20 Bogen (entspr.
                320 Seiten).
                - Schaffung einer Bundesbehörde zur Untersuchung und
                - Vollzug der Beschlüsse des Bundestags durch alle Bundesglieder
                (Exekutionsordnung, am 3. Juli 1820 beschlossen).
                Die "Karlsbader Beschlüsse" bildeten so die Grundlage
                für eine weitgehende "Demagogenverfolgung", die die Epoche
                der Restauration und Reaktion kennzeichnete. Besonders gründlich
                ging Preußen hierbei vor. Die Säuberungen trafen Männer
                wie den Bonner Professor für Geschichte Ernst Moritz Arndt,
                der schon zur Zeit der Befreiungskriege mit nationalen Kampfschriften
                und Liedern hervorgetreten war, oder den "Turnvater" Friedrich
                Ludwig Jahn, der die Körperertüchtigung als Mittel
                der vormilitärischen Ausbildung propagierte.
               Der Zensur unterlagen Zeitungen, Zeitschriften und Druckwerke
                unter 20 Bogen (entspr. 320 Seiten). Damit sollte vor allem die
                freie	Meinungsäußerung in den Zeitungen unterdrückt
                werden.
	
                Mittel, die Zensur zu umgehen, gab es einige.
                  Oben im Bild von Gustav Struve: "Actenstücke der Zensur",
                Mannheim und Heidelberg, 1845. Struve sammelte hier kleinere Schriften, die der Zensur unterlagen,
                in einem großen Band, der so groß war, dass er nicht
                mehr zensiert wurde. Um das Wirken der Behörde deutlich
                zu machen, druckte er die von der Zensurbehörde
  gestrichenen Stellen in roter Farbe (Exponat aus der Ausstellung "1848/49
  - Revolution der deutschen	Demokraten in Baden", Karlsruhe. Kat.- Nr. 210).
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