| Gliederung: |  Veränderbarkeit des Lehnsguts    Ein Lehengut unterliegt wie alle anderen Besitzungen allen Arten von 
          Veränderbarkeit: es kann verschenkt, verkauft, verpfändet, 
          vererbt (s.o.) und auch in einer Fehde verloren werden. Da das Lehen 
          ursprünglich als Unterhaltsleistung galt, kann es auch, wenn das 
          Lehen nicht mehr zur Bestreitung des Lebensunterhalts ausreicht, oder 
          wenn der Lehnsherr seinen Mann für gewisse Dienste belohnen will, 
          im Wert erhöht werden. 
  
 
  
 
 
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      |  | 1228, April 28 Eb. Theoderich von Trier überweist dem Gf. Gerlach von Veldenz 
          zur Verbesserung seiner Lehen 4 Fuder Wein jährlich zu Bernkastel 
          nach dem Tod Gerards von Sinzig, für 50 Pfund trier. Pfennig ablösbar.
 1228, 4. kai. maji.(37)
 
  1263, Juni 10
 Agnes, Gräfin von Veldenz, bessert mit Zustimmung ihres Großvaters, 
          des Gf. Heinrich von Zweibrücken (Geminipontis), und der Burgmannen 
          von Landesburg und Lichtenberg dem Burgmann Baldewein, miles de Landesberg, 
          sein Burglehen um ihre gesamten Einkünfte in Leibersheim, ablösbar 
          mit 20 Mark kölnischer Pfennige, auf. S: Gf. Heinrich von Zweibrücken 
          als Vormund (quia idem Mundiburdius noster existit,).
 1263, 4. idus iunii.(38)
 
  1256, Juni 4
 Ritter Heinrich von Sothere und sein Sohn Walram verkaufen an Johannes 
          Vogt von Hunolstein und dessen Gemahlin Christine für 100 trierische 
          Pfund ihren Zehnten in Veldenz und versprechen, die Einwilligung des 
          Lehnsherren Rudolf von Sirsperch, des Sohnes des sel. Ritters Rudolf, 
          von dem der Zehnt zu Lehen geht, einzuholen.
 1256, in pentecoste mense junio.(39)
  1261 Gf. Friedrich von Leiningen quittiert dem Bischof von Straßburg 
          die Auslösung einer Rente von 15 Fudern Wein im Bann von Molsheim 
          mit 150 Mark Silber und verpflichtet sich, für die Summe neue Lehnsgüter 
          aufzutragen.(40)
 
  1267, April 27, Schwanau
 Walther von Geroldseck beurkundet, daß Berthold Lebarte die Wiese 
          in Hemmendorf die er von ihm zu Lehen trug, mit seiner Zustimmung den 
          Brüdern vom Johanniter-Hospital in Hemmendorf verkauft und er selbst 
          diesem zu seinem Seelenheil sein Eigentum daran geschenkt habe. - S: 
          d.A.(ab).
 ze Swanowe, 1267, an der mittewoche nach sante Georien dage.(41)
 
  1230, Juni 30, Mainz
 Gf. Gerlach von Veldenz, Truchseß des Erzbischofs von Mainz, beurkundet 
          seine Sühne mit dem Erzbischof von Mainz.
 Gf Gerlach soll seinem Vasallen Emicho von Wirbach seine Lehen wieder 
          zurückgeben und ihn und seinen Sohn in deren ungestörtem Besitz 
          lassen.
 Ebenso soll er Gerlach von Sibeneich wieder in den Besitz der Lehen 
          setzen, die dessen Vater von ihm hatte.
 Zur Sicherheit stellt er Gf. Heinrich von Nassow, Johann, Heinrich und 
          Simon, Gebrüder von Spanheim, den Gf. von Diethse und Ph[ilipp] 
          von Hohenvels als Bürgen. Apud Magunciam, 1230, prid. kal. jul. 
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