| Im Verlauf des 16. und 17. Jahrhunderts starben viele Familien 
                      aus dem bayerischen Adel aus und neue stießen dazu. Der 
                      alte bayerische Adel grenzte sich gegen die Neuzugänge ab. 
                      Seit 1557 unterschied man zwischen dem alten, edelmannsfreien 
                      Adel mit der Landstandschaft und der niederen Gerichtsbarkeit 
                      in den Hofmarken und den adeligen Familien ohne diese Rechte. 
                     Gestickter Wappenfries mit sechzig altbayerischen und fränkischen 
                      adeligen Wappen. 1596 Bayerisches Nationalmuseum, München
 Foto: Haberland
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