| Der schließlich 1697 in Rijswijk geschlossene Friede
                      kam nicht durch eine militärische Entscheidung am
                      Oberrhein zu Stande, sondern durch Verhandlungen der Seemächte
                      Großbritannien und der Niederlande mit Frankreich.
                      Der Kaiser musste die ausgehandelten Bedingungen akzeptieren,
                      und auch Kurfürst Johann Wilhelm konnte mit seinen
                      Forderungen nach Ersatz der Kriegsschäden, vor allem
                      für die Zerstörung von Mannheim, Heidelberg und
                    Frankenthal, nicht durchdringen. Frankreich konnte zwar seine Annexionen von 1648 im Elsass
                      samt dem 1681 eingenommenen Straßburg behalten, musste
                      jedoch seine Reunionen außerhalb des Elsass zurückgeben,
                      auch das besetzt gehaltene Germersheim. Im Zusammenspiel zwischen dem Kaiser, Frankreich und dem
                      (katholischen) Kurfürsten wurde des sog. „Rijswijker
                      Klausel“ in der Vertrag mit aufgenommen, die den
                      von den Franzosen eingeführten konfessionellen Stand
                      in den zurückgegebenen linksrheinischen Gebieten festschrieb.
                      In ihr zeigte sich der gegenreformatorische Kurs des Pfalz-Neuburger
                      Kurfürsten Johann Wilhelm.
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