1252, 
                        Januar 6, Mahlberg 
                       Walther 
                        von Geroldseck und seine Frau Heilika schenken in Anwesenheit 
                        und mit Zustimmung ihrer Söhne Walther, Propst in 
                        Straßburg. Hermann und Heinrich den Hardererhof, 
                        der mit der Hälfte des Zehnten ihnen gehört, 
                        mit allen Rechten dem Kloster Tennenbach. Bis zu ihrem 
                        Lebensende soll das Kloster aus diesem Gut 140 Scheffel 
                        Weizen und Gerste liefern, die nach ihrem Tod zu einem 
                        zweimal jährlich abzuhaltenden Seelgerät zu 
                        verwenden sind. Zur größeren Andacht sollen 
                        weiterhin an jedem Jahrestag ihres Todes besserer Wein, 
                        weißes Brot, Fische und Käse gereicht werden. 
                        
                        Zeugen: W[alther], H[ermann] und H[einrich], die Söhne 
                        Walthers, sein Kaplan Heinrich, Jacob von Rathsamhausen 
                        Albert von Staufenbeg, Gerung, gen. Schahmann und Cuno, 
                        gen. Vrie, Ritter und andere unsere Diener.
                        S: Abt von Tennenbach (ab), der Aussteller (frgm.) und 
                        seine Söhne Hermann (ab) und Walther (besch.). 
                      
 In 
                        castro Malberg, 1251, in die epyphanie. 
                      
  
                      
 1258, 
                        August 3 
                      
 Gf. 
                        Gerlach von Veldenz vermacht mit Zustimmung seiner Frau 
                        Elisabeth seine Güter in Osterna und Offinbach und 
                        das Patronatsrecht der Kirche in Offinbach dem Kloster 
                        Werschweiler. Die Schenkung soll erst nach dem Tod der 
                        beiden Eheleute wirksam werden und enthält folgende 
                        Bedingungen: 
                      
                        -  
                          Täglich sollen 6 Priester sein Gedächtnis, 
                          das seiner Frau und seiner Verwandten feiern. 
                        
-  
                          Von Ostern an soll das Kloster die Einkünfte an 
                          Käse, Zinsen und Besthäuptern mit Eiern bekommen. 
                          
                        
-  
                          Sechs Kranke und Lahme sollen im Siechenhaus des Klosters 
                          mit Fleisch, Eiern, Weißbrot und Wein versorgt 
                          werden. 
                        
-  
                          Täglich sollen an der Klosterpforte an 50 Arme 
                          Almosen gereicht werden. 
                        
-  
                          Vor dem Eingang des Kapitels [=Kapitelsaals?], in dem 
                          er und seine Frau begraben werden wollen, soll jede 
                          Nacht ein Licht brennen. 
                        
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                          Auch vor dem Altar, der auf ihre Bitten hin dem hl. 
                          Remigius geweiht ist, soll jede Nacht ein Licht brennen. 
                          
                        
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                          Im Kloster Disibodenberg soll auf Kosten des Klosters 
                          Werschweiler vor dem Hochaltar Tag und Nacht ein Licht 
                          brennen. 
                        
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                          Die Kirche auf dem St. Remigiusberg soll vom Kloster 
                          Werschweiler jährlich je 20 Malter Korn und Hafer 
                          bekommen. Dafür soll dort in der St. Michaelskapelle 
                          für die Aussteller und ihre Vorfahren eine Messe 
                          gelesen und ein Licht brennen gehalten werden. Geschieht 
                          dies nicht, kann Werschweiler die Gefälle behalten 
                          und armen Leuten austeilen. 
                        
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                          In Offenbach soll vor dem Hochalter Unserer Lieben Frau 
                          ein Licht brennen. 
                        
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                          Wird im Kloster Werschweiler die Jahrzeit gehalten, 
                          bekommen die Brüder Fisch, Weißbrot und Wein; 
                          die Armen bekommen Almosen. 
                        
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                          Nach Gerlachs Tod hat seine Frau auf die geschenkten 
                          Güter keinen Anspruch. 
                      
 Zeugen: 
                        Ritter Filman, gen. Sowe, Heinrich, Pleban in Kusel, Ritter 
                        Gottfried von Rulsperg, Burgmann auf Lichtenberg, Heinrich, 
                        sein Notar. 
                        S: die zwei Ausst. 
                      
 1258, 
                        mense Augusto in Inventione s. Stephani prothomartiris.