| Der Vertrag von Xanten vom 12. November 1614 beendete den  seit 1609, dem Tod des letzten Herzogs von Jülich, Kleve und Berg, Johann Wilhelm, währenden Jülich-Klevischen Erbfolgestreit zwischen Kurfürst Johann  Sigismund von Brandenburg und Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, die beide Töchter Johann Wiölhelms zur Frau hatten. Die Erbmasse wurde aufgeteilt, indem das Kurfürstentum  Brandenburg das Herzogtum Kleve, die Grafschaft Mark und die Grafschaft  Ravensberg erhielt, während dem Herzogtum Pfalz-Neuburg die Herzogtümer Jülich  und  Berg zugesprochen wurde. Zur Sicherung seines Erbes trat Herzog Wolfgang Wilhelm zum katholischen Glauben über.  Der Vertrag von Xanten konnte erst einmal den großen  europäischen Krieg verhindern, da die Gebiete mit unterschiedlicher  konfessioneller Zugehörigkeit bereits die europäischen Großmächte auf den Plan  gerufen hatten. Gleichzeitig konnte das Kurfürstentum Brandenburg seine  Position im Westen des Reichs erheblich erweitern. |