| Mit der Teilung der Grafschaft Sponheim vor 1237 entstanden  zwei langlebige Teilherrschaften, die Vordere Grafschaft Sponheim mit Bad Kreuznach  und die Hintere Grafschaft mit Gütern im Mosel- und Naheraum  und der Starkenburg. Mit dem Aussterben der  vorderen Linie 1417 fiel ein Fünftel der Vorderen Grafschaft an die Kurpfalz,  vier Fünftel an Johann V. von Sponheim-Starkenburg (Hintere Grafschaft).  1422 verpfändete Johann V. ein zweites Fünftel der Vorderen  Grafschaft an die Kurpfalz. Nach seinem Tod 1437 kam der restliche Besitz, das  heißt die Hintere Grafschaft und die verbliebenen drei Fünftel der Vorderen  Grafschaft zu gleichen Teilen an dessen Erben, die Markgrafen von Baden und die  Grafen von Veldenz. Die Grafen von Veldenz wiederum wurden 1444 von  Pfalz-Simmern beerbt. Dieses erwarb 1504 das verpfändete zweite Fünftel von der  Kurpfalz zurück und gab die Hälfte davon an Baden weiter. Als nach dem Tod des Kurfürsten Ottheinrich in Heidelberg  1559 Pfalz-Simmern mit der Kurpfalz auch deren Anteile an der vorderen  Grafschaft erbte, trat es in einem Erbausgleich gemäß den Bestimmungen des Heidelberger  Sukzessionsvertrages von 1553 die Hälfte der Hinteren Grafschaft an  Pfalz-Zweibrücken ab. Damit gehörten von der Vorderen Grafschaft ungeteilt drei  Fünftel der Kurpfalz und zwei Fünftel Baden, während die Hintere Grafschaft  ungeteilt zu gleichen Teilen Baden und Pfalz-Zweibrücken gehörte. Letzteres nutzte  den Besitz zur Ausstattung der Nebenlinie Pfalz-Birkenfeld. 1707 wurde die Vordere Grafschaft zwischen Baden und der  Kurpfalz real geteilt, 1776 auch die Hintere Grafschaft zwischen Baden und  Pfalz-Zweibrücken. Begründer der Linie Pfalz-Birkenfeld war Karl, der 5. Sohn  Herzog Wolfgangs von Zweibrücken. Er erhielt als Ausstattung den pfälzischen  Anteil an der Hinteren Grafschaft Sponheim und richtete in Birkenfeld seine  Residenz ein, wo er das Schloss wesentlich ausbaute. 1595 sicherte er sich  durch den Kastellauner Vertrag mit dem badischen Kondominatsherrn Eduard  Fortunat in den Ämtern Birkenfeld und Allenbach die alleinigen Herrschaftsrechte  (bis 1671). Die Linie wurde zunächst durch seinen Sohn Georg Wilhelm  (1591 - 1669) und dessen Sohn Karl Otto (1625 - 1671) fortgesetzt, endete aber  durch den kinderlosen Tod des letzteren. Der Besitz fiel an die durch den  zweiten Sohn des Pfalzgrafen Karl begründete jüngere Linie  Birkenfeld-Bischweiler, deren Begründer Christian I. (1598 - 1654) im Elsass  die Herrschaft Bischweiler bezogen hatte.  Dessen Sohn Christian II. war ab 1671 durch dieses Erbe der  älteren Linie auch Pfalzgraf von Birkenfeld und trat 1673 mit der elsässischen Grafschaft  Rappoltstein das Erbe seines Schwiegervaters an. Sein Sohn Christian III. löste  1717 die Hofhaltung in Birkenfeld auf und residierte überwiegend in Bischweiler  und Straßburg. 1731 trat er aus Kleeburger Erbe das Herzogtum Zweibrücken an. Dessen Sohn  Christian  IV. war zunächst, nach dem Tod des Kurprinzen in Mannheim, der präsumptive  Nachfolger des Kurfürsten Carl Theodor in der Kurpfalz. Er disqualifizierte  sich allerdings durch seine unstandesgemäße Ehe mit der Tänzerin Marianne  Camasse selbst, so dass das Herzogtum Zweibrücken mit dem Birkenfelder Erbe wie  auch der Erbanspruch in der Kurpfalz an den Sohn seines Bruders Friedrich  Michael, Karl August, überging. Karl August führte 1776 im Zusammenwirken mit Baden die reale  Teilung der Hinteren Grafschaft Sponheim durch und wählte dabei das Moselgebiet  um Trarbach als seinen Teil. Das Birkenfelder Gebiet kam entsprechend in  alleinigen badischen Besitz.  Als Karl August 1795 starb, folgte ihm sein jüngerer Bruder  Maximilian Joseph, bislang Pfalzgraf von Rappoltstein mit Wohnsitz in  Straßburg, im Herzogtum Zweibrücken nach. Allerdings war Zweibrücken von französischen  Truppen  besetzt, so dass er in Mannheim wohnte.  Mit dem Tod des Kurfürsten Carl Theodor 1799 erbte er die vereinigten pfalz-bayerischen  Lande und wurde 1806 aus Napoleons Gnaden zum ersten bayerischen König erhoben. Bereits 1654 hatte Johann Karl, ein jüngerer Bruder  Christian II., durch seine Nachkommen aus seiner zweiten., morganatischen, Ehe die  Nebenlinie Pfalz-Birkenfeld-Gelnhausen begründet. Seine Nachkommen führten ab  1799 den Titel „Königliche Hoheit Herzog in Bayern“. |