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  Der
                Rang Meersburgs als Kulturerbe des Landes ergibt sich nicht nur
                in mehrfacher Hinsicht, sondern auch in der Verflechtung dieser
                kennzeichnenden Details.
 Meersburg hat eine seit ihrer Gründung
                  in der Stauferzeit unzerstörte Burg, die als Stützpunkt des geistlichen Stadtherren,
                des Bischofs von Konstanz, diente. Dieser gab der Siedlung bei
                der Burg 1233 Markt- und 1299 Stadtrechte. Gleichzeitig wurde
                die alte Burgsiedlung zum See hin durch eine planmäßig angelegte
                Unterstadt erweitert und damit zum See hin geöffnet. Das Neben-
                und Miteinander von Burg, Ober- und Unterstadt ist eines der
                bestimmenden Merkmale der heutigen Stadt.  Mit der Hinwendung der Stadt Konstanz zur Reformation bezogen
                die Bischöfe die Burg Meersburg ab 1526 als ständige
                Residenz                und blieben auch hier, nachdem Kaiser Karl V. die Stadt 1548
                eroberte und zum Katholizismus zurückzwang.  Der unmittelbar neben der Burg auf dem Plateau der Oberstadt
                1710 begonnene Neubau einer  Residenz blieb zunächst unvollendet
                und beherbegte für die ersten drei Jahrzehnte  Kanzlei
                und Verwaltungsstellen. Erst mit der Vollendung des Baus ab 1741
                wurde es als repräsentative
                Barockresidenz                genutzt. In dieser Funktion
                ist das "Neues Palais" genannte Schloss die einzige bischöfliche
                Residenz im Süden des Landes. Bereits in den 1730er Jahren wurde der seeseitige Prospekt der
                Stadt durch den Bau des Marstalls ("Reit- und Stallhof") und
                des Priesterseminars erweitert. Die dreiteilige Gruppe
                der Barockgebäude                über dem Steilufer des Sees prägt das Erscheinungsbild der Stadt.  Im 19. Jahrhundert sind mit der Burg sowohl die Sammeltätigkeit
                des Freiherrn von Lassberg, der wir die Erhaltung der Handschrift
                C des Nibelungenlieds verdanken, als auch der Aufenthalt der
                Dichterin Annette von Droste-Hülshoff verbunden. Diese schuf
                sich im "Fürstenhäusle", einem ehemaligen Weinbergshaus des Konstanzer
                Fürstbischofs, einen kleinen Sommersitz.  |