| Glossar |
| Landständische
Verfassung |
Verfassung,
die das Recht der Landstände auf Mitsprache an der Regierung gewährleistet.
Grundlage ist die Gliederung der Gesellschaft in Stände, die noch
nicht durchbrochen wird. Gegensatz: Liberale Verfassung mit gewählter
Volksvertretung (Repräsentativverfassung). |
| Legitimität
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Allgem. Rechtfertigung staatlicher Gewalt: Gottesgnadentum bzw.
*Volkssouveränität. Auf dem *Wiener
Kongress zugrundegelegtes Prinzip, daß nur diejenigen Fürsten
wieder in ihre Rechte eingesetzt werden sollten, deren Familie bereits
vor der französischen Revolution an der Regierung war. Die Tradition
der Herrschaft gibt also das Anrecht. Das Legitimitätsprinzip wird
verlassen im Freiheitskampf der Griechen und bei der Unabhängigkeit
Belgiens. |
| Liberalismus
|
Ursprünglich
Bestrebung, den Einfluß des Staates bzw. des Herrschers zugunsten
von individueller Freiheit, Eigenverantwortlichkeit und Selbstverwaltung
zurückzudrängen. Dann Sammelbezeichnung für alle weder konservativen
noch radikal demokratisch bis sozialistischen Kräfte. |
| Monarchisches
Prinzip |
Grundsatz,
nach dem die Position und die Rechte des Monarchen möglichst uneingeschränkt
beibehalten werden sollen. In der Verfassung der Paulskirche Ausgleich
mit dem *demokratischen Prinzip, den
Rechten des Parlamentes. |
| Nationale
Einheit |
Ziel der Vereinigung
aller Deutschen in einem gemeinsamen Nationalstaat. Grundidee der
*Befreiungskriege gegen Napoleon, durch
den *Wiener Kongress enttäuscht, von
der *Reaktion bekämpft, auf dem *Hambacher
Fest gefordert und in der Revolution 1848/49 der Verwirklichung
nahe. Nach 1866 unter Führung Preußens als "Einigung von oben" verwirklicht.
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| Polenbegeisterung
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Nach
dem Polenaufstand 1830 in Deutschland verbreitete Sympathie für
die durchreisenden Emigranten. Zeigt sich vor allem in den rot-weißen
Fahnen beim *Hambacher Fest. |
| Pressefreiheit |
Grundlegende
Forderung der Liberalen im *Vormärz
(1819-1848). Richtet sich gegen die reaktionäre *Zensur, die nach
den *Karlsbader Beschlüssen die Meinungs-
und Informationsfreiheit einschränkte. |