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1252, Januar 6, Mahlberg
Walther von Geroldseck und seine Frau Heilika schenken in Anwesenheit und
mit Zustimmung ihrer Söhne Walther, Propst in Straßburg. Hermann
und Heinrich den Hardererhof, der mit der Hälfte des Zehnten ihnen
gehört, mit allen Rechten dem Kloster Tennenbach. Bis zu ihrem Lebensende
soll das Kloster aus diesem Gut 140 Scheffel Weizen und Gerste liefern, die
nach ihrem Tod zu einem zweimal jährlich abzuhaltenden Seelgerät
zu verwenden sind. Zur größeren Andacht sollen weiterhin an jedem
Jahrestag ihres Todes besserer Wein, weißes Brot, Fische und Käse
gereicht werden.
Zeugen: W[alther], H[ermann] und H[einrich], die Söhne Walthers, sein
Kaplan Heinrich, Jacob von Rathsamhausen Albert von Staufenbeg, Gerung, gen.
Schahmann und Cuno, gen. Vrie, Ritter und andere unsere Diener.
S: Abt von Tennenbach (ab), der Aussteller (frgm.) und seine Söhne Hermann
(ab) und Walther (besch.).
In castro Malberg, 1251, in die epyphanie.
1258, August 3
Gf. Gerlach von Veldenz vermacht mit Zustimmung seiner Frau Elisabeth seine
Güter in Osterna und Offinbach und das Patronatsrecht der Kirche in
Offinbach dem Kloster Werschweiler. Die Schenkung soll erst nach dem Tod
der beiden Eheleute wirksam werden und enthält folgende Bedingungen:
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Täglich sollen 6 Priester sein Gedächtnis, das seiner Frau und
seiner Verwandten feiern.
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Von Ostern an soll das Kloster die Einkünfte an Käse, Zinsen und
Besthäuptem mit Eiern bekommen.
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Sechs Kranke und Lahme sollen im Siechenhaus des Klosters mit Fleisch, Eiern,
Weißbrot und Wein versorgt werden.
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Täglich sollen an der Klosterpforte an 50 Arme Almosen gereicht werden.
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Vor dem Eingang des Kapitels [=Kapitelsaals?], in dem er und seine Frau begraben
werden wollen, soll jede Nacht ein Licht brennen.
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Auch vor dem Altar, der auf ihre Bitten hin dem hl. Remigius geweiht ist,
soll jede Nacht ein Licht brennen.
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Im Kloster Disibodenberg soll auf Kosten des Klosters Werschweiler vor dem
Hochaltar Tag und Nacht ein Licht brennen.
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Die Kirche auf dem St. Remigiusberg soll vom Kloster Werschweiler jährlich
je 20 Malter Korn und Hafer bekommen. Dafür soll dort in der St.
Michaelskapelle für die Aussteller und ihre Vorfahren eine Messe gelesen
und ein Licht brennen gehalten werden. Geschieht dies nicht, kann Werschweiler
die Gefälle behalten und armen Leuten austeilen.
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In Offenbach soll vor dem Hochalter Unserer Lieben Frau ein Licht brennen.
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Wird im Kloster Werschweiler die Jahrzeit gehalten, bekommen die Brüder
Fisch, Weißbrot und Wein; die Armen bekommen Almosen.
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Nach Gerlachs Tod hat seine Frau auf die geschenkten Güter keinen Anspruch.
Zeugen: Ritter Filman, gen. Sowe, Heinrich, Pleban in Kusel, Ritter Gottfried
von Rulsperg, Burgmann auf Lichtenberg, Heinrich, sein Notar.
S: die zwei Ausst.
1258, mense Augusto in Inventione s. Stephani prothomartiris.
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