| Gliederung: | Die Gründung einer mönchischen Gemeinschaft
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| 1259, November 30
Walther, Herr von Geroldseck, beurkundet, daß seine verstorbene Frau testamentarisch bestimmt habe, daß 12 Arme aus den Einkünften der Familie zu versorgen und in einem Haus unterzubringen seien. Daher habe er mit Zustimmung seiner Söhne und unter dem Rat des Priors und des Konvents in Steiga, Augustinerorden, beschlossen, daß vier Brüder des genannten Ordens und zwei Knechte auf einem Stück Land bei seiner Festung [Lahr] wohnen sollten, dazu 12 Arme neben drei zu ihrem Dienst bestimmten Leuten. Aus eigenen Mitteln werden sie von ihm so lange unterhalten, bis ihnen [jährliche] Einkünfte von 200 Vierteln Wintergetreide, 4 Fuder Wein, 6 Viertel Nüsse und 33 Pfund Straßburger Pfennige, dazu Salz in genügender Menge, zukommen können. S: dA, Walther, Straßburger Propst, Hermann und Heinrich, die Söhne Walthers. 1259, pridie Calendarum Decembris.
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© Bühler 2001
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