| Geschichtliche 
                                  Bedeutung Für 
                                  die Einreihung  Dautensteins als "Kulturerbe 
                                  des Landes" ist vorrangig sein in Deutschland 
                                  einzigartiger staufischer Grundriss verantwortlich 
                                  zu machen. Er besteht aus einem Rechteck im 
                                  Seitenverhältnis 144:153 oder 153:160, 
                                  was von der vermuteten Verwendung eines staufischen 
                                  Fuß-Maßes abhängt. Die Wasserburg dürfte nach der Regelmäßigkeit 
                                  des Grundrisses zu urteilen um oder kurz nach 
                                  1235 erbaut worden sein. Seine Besitzer waren 
                                  damals vermutlich die 1251 bezeugten Herren 
                                  von Dautenstein (Tutenstein), die dem Reichsministerialenstand 
                                  zuzuordnen sind. Sie stehen in der Nachfolge 
                                  eines Geschlechts, das aus etichonisch-liutfridischem 
                                  Erbe (9./10. Jh.) mit dem benachbarten Ort Wittelbach 
                                  und damit mit dem Kloster St. Trudpert im Breisbau 
                                  verbunden war.
 Der Grundriss der Tiefburg Dautenstein findet 
                                  sich außer hier nur noch in der nur noch 
                                  teilweise erhaltenen Lahrer Tiefburg.
 Das Wohngebäude der heutigen Anlage wurde 
                                  in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts 
                                  erbaut und weist eine gleichfalls einzigartige 
                                  handgemalte Papiertapete der Rixheimer Manufaktur 
                                  (1812) auf.
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