|  Regierungspräsidium 
                      Freiburg begrüßt Einigung der Stadt Freiburg mit dem Betreiber 
                      des Windparks "Roßkopf"  Maßvolle 
                      Betriebszeitenbeschränkung in den Sommermonaten - Fledermausmonitoring 
                      wird fortgesetzt  Regierungspräsident 
                      Dr. von Ungern-Sternberg begrüßt die Einigung zwischen der 
                      Stadt Freiburg und der Regiowind GmbH & Co. KG, um die Gefährdung 
                      der am Roßkopf vorkommenden streng geschützten Fledermausarten 
                      zu minimieren. Nach dieser Vereinbarung wird die Wirkungskontrolle, 
                      mit der die Todesursachen von im Bereich der Windkraftanlagen 
                      vorgefundenen Fledermäusen bestimmt werden soll, fortgeführt; 
                      außerdem verpflichtet sich der Betreiber, vom 01.07.2005 
                      bis zum 30.09.2005 zwei der vier Windkraftanlagen zwischen 
                      Sonnenuntergang und -aufgang bei geringen Windgeschwindigkeiten 
                      abzuschalten.Genehmigungsbehörde und Betreiber reagieren damit auf die 
                      Ergebnisse eines Gutachtens, das letzterer selbst in Auftrag 
                      gegeben hatte.
 Das Regierungspräsidium Freiburg weist in diesem Zusammenhang 
                      darauf hin, dass es schon zum Zeitpunkt der Genehmigung 
                      der Windkraftanlagen vor zwei Jahren Bedenken wegen möglicher 
                      Beeinträchtigungen der am Roßkopf vorhandenen Fledermauspopulationen 
                      gab. In einer Nebenbestimmung der Genehmigung war daher 
                      damals schon vorsorglich festgelegt worden, dass die Genehmigungsbehörde 
                      zum Schutz der Fledermauspopulation weitere Auflagen festsetzen 
                      kann; mögliche Betriebszeitenbeschränkungen, selbst wenn 
                      diese zur Unwirtschaftlichkeit des Anlagenbetriebes führen 
                      sollten, wurden damals schon ausdrücklich benannt.
 Dies ist vom Betreiber so akzeptiert worden.
 Die geschlossene Vereinbarung, die zwischen der Stadt Freiburg 
                      und dem Regierungspräsidium Freiburg abgestimmt wurde, ist 
                      nach Auffassung von Regierungspräsident Sven von Ungern-Sternberg 
                      äußerst maßvoll: "Die betriebsbedingten Einschränkungen 
                      werden zu sehr geringen wirtschaftlichen Verlusten bei den 
                      Windradbetreibern führen".
 Die Betriebsbeschränkungen, so der Regierungspräsident, 
                      sind noch nicht dauerhaft zementiert: "Sollten die weiteren 
                      Untersuchungen in diesem Jahr ergeben, dass weiterhin Fledermäuse 
                      an den Anlagen in einer nicht unerheblichen Anzahl zu Tode 
                      kommen, wird dies zwar zu einer Ausdehnung der Beschränkungen 
                      auf alle 4 Windkraftanlagen führen, sofern der Betreiber 
                      keine gleich wirksamen, beispielsweise akustische oder optische 
                      Alternativen zum Schutz der Fledermäuse nachweisen kann. 
                      Sollte der Betrieb der Windkraftanlagen aber nicht ursächlich 
                      für den Tod der Fledermäuse verantwortlich sein, kann der 
                      Betreiber die Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung kündigen. 
                      "
 Das Regierungspräsidium kann im Übrigen nicht nachvollziehen, 
                      dass das Ergebnis des Gutachtens durch gezieltes Auslegen 
                      von Fledermauskadavern manipuliert sein soll, wie es der 
                      Betreiber in den Medien darstellte. Der vom Betreiber beauftragte 
                      Gutacher, ein bundesweit anerkannter Fledermausexperte, 
                      hat die für diese These sprechenden Argumente selbst mit 
                      Gegenargumenten entkräftet und weitere Argumente genannt, 
                      warum er dies für ziemlich unwahrscheinlich erachtet.
 Unabhängig vom Fledermaus-Monitoring bei den Windkraftanlagen 
                      "Roßkopf" in Freiburg lässt das Regierungspräsidium Freiburg 
                      zur Zeit eine Studie zu möglichen betriebsbedingten Auswirkungen 
                      von Windkraftanlagen auf Fledermäuse in Südbaden erarbeiten 
                      (Laufzeit Juli 2004 bis November 2005). Die Studie soll 
                      klären, ob die von verschiedenen Standorten in Deutschland 
                      und auch aus dem Ausland bekannt gewordenen Beeinträchtigungen 
                      auch im Regierungsbezirk Freiburg auftreten. Als ein Zwischenergebnis 
                      zeigte sich hier, dass nicht nur die Windkraftrotoren am 
                      Roßkopf Fledermäuse gefährden, sondern dieses Phänomen an 
                      weiteren Anlagen auftritt, insbesondere an denjenigen, die 
                      in der westlichen Vorbergzone des Schwarzwaldes an von Wald 
                      umgebenen Standorten errichtet worden sind. Aufbauend auf 
                      den Ergebnissen sollen daher Empfehlungen für die Berücksichtigung 
                      der nach dem Naturschutzrecht streng geschützten Fledermausarten 
                      bei der Genehmigung sowie für den Betrieb von Windkraftanlagen 
                      ausgearbeitet werden.
 
 12.5.2005
 Regierungspräsidium Freiburg
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