| Denkmäler 
                sind materielle menschliche Hinterlassenschaften von historischer 
                Bedeutung, die über einen möglichen, aber nicht notwendigen 
                ästhetischen Stellenwert hinaus historische Quellen zur Kenntnis 
                früheren Lebens sind. Manfred RöschIn: Denkmalpflege in Baden-Württemberg 2/2002 S. 68
 Konsequenz:Mit dieser 
                Definition erweitert sich der "engere" Denkmalbegriff 
                auf alle Arten von Sachüberresten, die sich von den musealen 
                Überresten dadurch unterscheiden, dass sie nicht in die konservierende 
                Umgebung eines Musems verbracht worden sind. Sie unterliegen damit 
                der "normalen" Abnutzung durch Nutzung, Gebrauch oder 
                Verwitterung.
 |