| Auf dem Weg 
                der wirtschaftlichen und politischen Konsolidierung der Westzonen 
                erteilten die Westalliierten den Ministerpräsidenten der Länder 
                als den damals höchsten politischen Repräsentanten den Auftrag, 
                eine Verfassung für einen westdeutschen Staat auszuarbeiten. Diese 
                beharrten indessen darauf, dass sie vor dem geteilten Volk nur 
                die Möglichkeit hätten, ein Provisorium zu errichten.  Nach einer ernsten 
                Krise im Verhältnis zwischen dem am 1.9.1948 einberufenen Parlamentarischen 
                Rat und den alliierten Militärgouverneuren um das Machtverhältnis 
                zwischen Zentral- und Bundesstaat wurde das Grundgesetz für die 
                Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai verkündet.  Der neue Staat 
                erhielt nur eine eingeschränkte Souveränität. Das Verhältnis zu 
                den Besatzungsmächten wurde durch ein Besatzungsstatut geregelt, 
                die Ruhrindustrie stand weiterhin unter der Kontrolle der Ruhrbehörde, 
                deren Wirken das von den Alliierten sowie Belgien, den Niederlanden 
                und Luxemburg unterzeichnete Ruhrstatut regelte. Die Bundesrepublik 
                trat nach heftigen innenpolitischen Kontroversen dem Ruhrstatut 
                im Petersberger Abkommen bei.  |